Tel. Freibad: 05439 93903 – Tel. Hallenbad: 05462 9797 –  E-Mail: baeder@hasebaeder.de

Neue Corona Auflagen Hallenbad Ankum

Im Hallenbad Ankum gelten folgende Regeln:

  • Vor dem Eingang und im Hallenbad ist der Mindestabstand von 1,50 Metern zu jedem, der nicht zum eigenen Hausstand gehört, eigenverantwortlich einzuhalten.

  • Jeder Badegast hat vor dem Betreten des Hallenbades seine Hände zu desinfizieren
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  • Es besteht eine Maskenpflicht ab dem Betreten des Bades bis einschließlich Umkleidekabinen. Das gleich gilt beim Verlassen des Bades.
 
  • Die Anzahl der Besucher, die gleichzeitig im Bad anwesend sein dürfen ist auf 15 Personen begrenzt. Ist die Personenzahl von 15 Personen erreicht, können nachdem Gäste das Bad verlassen haben, neue Gäste nachrücken bis die max. Personenzahl erreicht ist.
 
  • Sollte die max. Besucherzahl erreicht sein, darf der Vordermann nicht überholt werden, und Rückenschwimmen ist dann nicht erlaubt.
 
  • Es gibt zwei Schwimmerautobahnen für schnelle und gemütliche Es wird immer im Kreis geschwommen. Es sind die ausgehängten Hinweise zu beachten.
 
  • Kinder unter 12 Jahre dürfen das Hallenbad nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten betreten
 
  • Im Bad sind Anweisungen ausgehängt. Diese Anweisungen sind Teil der Haus- und Badeordnung und müssen eingehalten werden.
 
  • Die Toiletten sind einzeln zu benutzen. Vor und nach dem Besuch der Toilette sind die Hände zu waschen und zu desinfizieren.
 
  • In den Sammelumkleiden und Duschen ist in Eigenverantwortung die Abstandsregel einzuhalten
 
  • Es werden keine Schwimmhilfen (Tauchringe, Schwimmflügel usw.) ausgeliehen.
 
  • Der Mindestabstand beim Schwimmen von Kopf bis Kopf beträgt 2,50 Meter.
 
  • Gruppenbildung im Schwimmbecken ist nicht erlaubt
 
 

Wichtig:

  • Jeder Badegast hat sich an die Hust- und Nießetikette zu halten!
  • Jeder Badegast sollte von einem Badbesuch absehen, wenn Anzeichen der Krankheit vorliegen.
 
 

Hinweis:

Sollten Badegäste gegen die Auflagen verstoßen, behält sich das Personal im Rahmen der Haus- und Badeordnung vor, Hausverbote auszusprechen.

 

Aufgrund der Verordnungen die für die Bäder erlassen wurden, gibt es seitens des Personals keine Grundlage für Diskussionen. Das Personal ist angewiesen den Hygieneplan konsequent umzusetzen.