Tel. Freibad: 05439 93903 – Tel. Hallenbad: 05462 9797 –  E-Mail: baeder@hasebaeder.de

Hygieneplan Hallenbad Ankum 2021

    • Vor dem Eingang und im Hallenbad ist der Mindestabstand von 1,50 Metern zu jedem, der nicht zum eigenen Hausstand gehört, eigenverantwortlich einzuhalten.

 

  • Jeder Badbesucher hat vor dem Betreten des Hallenbades seine Hände zu desinfizieren.
 
  • Eine namentliche Registrierung ist vor dem Entrichten des Eintritts erforderlich. Entweder per App (Luca- oder Corona Warn App) oder per Formular.
 
  • Es besteht eine Maskenpflicht ab dem Betreten des Bades bis einschließlich der Umkleidekabinen. Das gleiche gilt beim Verlassen des Bades.

           Erlaubt sind OP-Masken oder Masken vom Typ FFP2. Badbesucher, die von der Maskenpflicht befreit wurden, haben ein aktuelles ärztliches Attest              vorzulegen. Ohne Vorlage wird der Eintritt verwehrt.

  • Nicht eingeschulte Kinder unter 6 Jahre sind von der Maskenpflicht befreit.
  • Kinder zwischen 6 und 14 Jahre dürfen auch eine Alltagsmaske aus Stoff tragen.
 
  • Die Anzahl der Besucher, die gleichzeitig im Bad anwesend sein dürfen ist auf 12 Personen begrenzt. Ist die Personenzahl von 12 Personen erreicht, können nachdem Besucher das Bad verlassen haben, neue nachrücken bis die max. Personenzahl erreicht ist.
 
  • Sollte die Besucherzahl erreicht sein, darf der Vordermann nicht überholt werden. Rückenschwimmen kann Situationsabhängig untersagt werden.
 
  • Es gibt zwei Schwimmerautobahnen für schnelle und gemütliche Es wird immer im Kreis geschwommen. Es sind die ausgehängten Hinweise zu beachten.
 
  • Kinder unter 12 Jahre dürfen das Hallenbad nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten betreten.
 
  • Im Bad sind Anweisungen ausgehängt. Diese Anweisungen sind Teil der Haus- und Badeordnung und müssen eingehalten werden.
 
  • Die Toiletten sind einzeln zu benutzen. Vor und nach dem Besuch der Toilette sind die Hände zu waschen und zu desinfizieren.
 
    • In den Sammelumkleiden und Duschen ist in Eigenverantwortung die Abstandsregel einzuhalten.

 

  • Es werden keine Schwimmhilfen (Tauchringe, Schwimmflügel usw.) ausgeliehen.
 
  • Der Mindestabstand beim Schwimmen von Kopf bis Kopf beträgt 2,50 Meter.
 
  • Gruppenbildung im Schwimmbecken ist nicht erlaubt
 
  • Ab der Warnstufe 1 (Hospitalisierung über 6, 7-Tage-Inzidenz zwischen 35 und 100, Intensivbettenbelegung zwischen 5 und 10%) greift am 6 Tag die 3G Regel.
 
 

                                                               Wichtig:

  • Jeder Badbesucher hat sich an die Hust- und Nießetikette zu halten!
  • Jeder Badbesucher sollte von einem Badbesuch absehen, wenn Anzeichen der Krankheit vorliegen.
 

Hinweis:

Sollten Badbesucher gegen die Auflagen verstoßen, behält sich das Personal im Rahmen der Haus- und Badeordnung vor, Hausverbote auszusprechen.

Aufgrund der Verordnungen die für die Bäder erlassen wurden, gibt es seitens des Personals keine Grundlage für Diskussionen. Das Personal ist angewiesen den Hygieneplan konsequent umzusetzen. Dieses Hygienekonzept wurde nach der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 21.09.2021 erstellt.