- Jeder Badbesucher hat vor dem Betreten des Hallenbades seine Hände zu desinfizieren.
- Im Eingangsbereich des Hallenbades bis zur Umkleidekabine gilt eine FFP-2 Maskenpflicht. Personen, die die Maske aus medizinischen Gründen nicht tragen müssen haben einen entsprechenden Nachweis vorzulegen. Kinder unter 6 brauchen keine Maske tragen. Bei Kindern und Jugendlichen unter 14 ist eine einfache Stoffmaske ausreichend.
- Eintritt in das Hallenbad wird nur Genesenen oder Geimpften Personen Ein entsprechender Nachweis ist bei dem ersten Besuch vorzuzeigen. Alle Dauerschwimmer können sich nach deren Erlaubnis in eine Impfliste eintragen lassen, um ein dauerhaftes Vorzeigen der Nachweise zu sparen. Zusätzlich muss ein tagesaktueller negativer Test (Schnelltest nicht älter als 24 Stunden/ PCR 48 Stunden) oder der Nachweis einer Booster Impfung oder Genesung nach einer Vollständigen Impfung erbracht werden.
- Eine namentliche Registrierung ist vor dem Entrichten des Eintritts erforderlich. Entweder per App (Luca- oder Corona Warn App) oder per Formular.
- Die maximale Besucherzahl ist auf 10 Personen begrenzt
- Kinder unter 12 Jahre dürfen das Hallenbad nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten
- Im Bad sind Anweisungen ausgehängt. Diese Anweisungen sind Teil der Haus- und Badeordnung und müssen eingehalten werden.
- Der Spielenachmittag fällt aufgrund der Infektionslage vorerst aus.