Tel. Freibad: 05439 93903 – Tel. Hallenbad: 05462 9797 –  E-Mail: baeder@hasebaeder.de

Hygienekonzept Freibad Bersenbrück

  • Vor der Eingangstür des Freibades ist der Mindestabstand von 1,50 Meter zu jedem der nicht zum eigenen Hausstand gehört, eigenverantwortlich einzuhalten.

 

  • Jeder Badegast hat vor dem Eintritt in das Umkleidegebäude seine Hände zu desinfizieren.

 

  • Im gesamten Umkleidegebäude besteht die Pflicht des Tragens einer medizinischen Mund-Nasenbedeckung. Erlaubt sind OP-Masken oder Masken vom Typ FFP2. Gäste, die von der Maskenpflicht befreit wurden haben ein aktuelles ärztliches Attest vorzulegen. Ohne Vorlage wird der Eintritt verwehrt.

 

  • Vor dem Kauf einer Eintrittskarte oder dem Passieren der Kasse erfolgt eine namentliche Registrierung, für den Fall einer Rückverfolgung eines positiven Corona-Tests. Diese erfolgt entweder über die Luca-App, Corona-Warn-App oder das Ausfüllen eines Vordruckes. Die Daten müssen 3 Wochen aufbewahrt, und dann vernichtet werden. Der Zutritt ins Freibad wird dem Badegast verweigert, der sich nicht namentlich registriert

          Die HaseBäder GmbH behält sich vor, Stichprobenartig die Personalien (Personalausweis, Führerschein usw.) zu prüfen.

 

  • Es gelten die normalen Tarife der Entgeltordnung vom01.2020. Eine Tageskarte kann nach dem Kauf den Rest des Tages genutzt werden.

        Jahreskarten werden wieder angeboten. Jeder Gast muss bedenken, dass bei einer Inzidenz über 50 drei Tage in Folge das Freibad geschlossen  werden muss und das Geld nicht zurückgezahlt werden kann.

 

  • Nachdem der Badegast die Kasse passiert hat, folgt er der Beschilderung zu dem Bereich des Freibades.

 

  • Die Toiletten sind einzeln zu benutzen. Vor und nach dem Besuch der Toilette gilt Hände waschen und desinfizieren. Mindestabstand eigenverantwortlich einhalten. Medizinische Masken sind zu tragen.

 

  • Sprunganlage, Großwasser-Rutsche, Massagedüssen und Pils, Planschbecken und Spielplätze sind geöffnet. Hier erteilt das Aufsichtspersonal Auskunft.

 

  • Die Sonnenliegen und Liegewiese können im Rahmen der Abstandsregel genutzt werden.

 

  • Kein Verleih von Schwimmhilfen (Tauchringe, Schwimmflügel usw.)

 

  • Kinder unter 12 Jahre dürfen das Freibad nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten betreten. Ausweis bereithalten!

 

  • Die Öffnung des Freibades erfolgt blockweise. Hierzu beachten Sie bitte die entsprechende Seite Öffnungszeiten. Der Nachmittagsblock (00 -17.00 Uhr) sind für Familien vorgesehen und nicht ausschließlich für Schwimmer.

 

  • Zwischen den einzelnen Schwimmblöcken ist das Freibad 60 Minuten bzw. 120 Minuten für Desinfektions- und Reinigungsarbeiten geschlossen.

 

  • Die Höchstzahl je Schwimmblock ist auf 100 Besucher begrenzt. Die diensthabenden Aufsichtskräfte können jedoch bei der Nichtwahrung der Hygienemaßnahmen den Zufluss an neuen Besuchern stoppen.

 

  • Die Gäste schwimmen auf 3 Schwimmerautobahnen die durch Schwimmleinen abgeteilt sind, rechts hin und links zurück. Der Nichtschwimmerbereich ist durch eine Leine abgetrennt

 

  • Die Schwimmautobahnen sind unterteilt in schnell, mittel und gemütlich außer ab 13.00 Uhr

 

  • Auf jeder Schwimmautobahn dürfen maximal 33 Badegäste schwimmen.

 

  • Es ist ein Mindestabstand beim Schwimmen von Kopf bis Kopf von 2,50 Meter einzuhalten

 

  • Gruppenbildung auf den Schwimmautobahnen ist nicht erlaubt

 

  • Sollte die Maximalle Besucheranzahl im Schwimmblock erreicht sein, darf der Vordermann nicht überholt Rückenschwimmen ist generell erlaubt, kann aber Situationsabhängig vom Aufsichtspersonal eingeschränkt werden.

 

  • Das 1 Meter Brett und die 3 Meter Plattform, sowie der Aufgang zur Rutsche sind nur Einzeln zu betreten. Beim Aufgang zur Rutsche können die einzelnen Plattformen für die Einhaltung des Abstandes genutzt werden.

 

  • Beim Verlassen des Schwimmbeckens und beim Betreten des Umkleidebereichs ist der Mindestabstand zu den anderen Badegästen einzuhalten und zwingend eine Maske (FFP2 oder OP) zu tragen. Das Bad ist durch die Cafeteria zu verlassen.

 

  • Kreuzungen von Wegen sollten vermieden Sollte es jedoch zu Kreuzungen von Wegen kommen ist die Abstandsregel im Rahmen der Eigenverantwortung einzuhalten.

 

Wichtig:

  • Jeder Badegast hat sich an die Hust- und Nießetikette zu halten!
  • Jeder Badegast sollte von einem Freibadbesuch absehen, wenn Anzeichen der Krankheit vorliegen.

Hinweis:

Sollten Badegäste gegen die Auflagen verstoßen, behält sich das Personal im Rahmen der Haus- und Badeordnung vor, Hausverbote auszusprechen.

 

Nach dem Kauf der Eintrittskarte verpflichtet sich jeder Gast das Hygienekonzept zu befolgen und die Regeln anzuerkennen.

 

Aufgrund der Verordnungen die für die Freibäder erlassen wurden, gibt es seitens des Personals keine Grundlage für Diskussionen. Das Personal ist angewiesen den Hygieneplan konsequent umzusetzen